rvBEA - Bescheinigungen Elektronisch Anfordern

Im rvBEA - Verfahren werden für das DEÜV-Verfahren gesonderte Meldungen 57 (GML 57) und für das Leistungswesen Bescheinigungen von der Deutschen Rentenversicherung Bund elektronisch bei den Arbeitgebern angefordert.


Die Anforderungen werden im SV-Datei-Eingang von der Rentenversicherung bereitgestellt und durch die Verarbeitung in das rvBEA-Verfahren übertragen.

Für GML 57 wird das Zeitraumende der Meldung mit der Anforderung der Rentenversicherung vorgegeben. Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Versorgungsausgleich

Diese Meldung ist zu einem bereits abgerechneten Zeitraum abzugeben und löst eine automatische Rückrechnung aus. Das DEÜV-Meldeverfahren wird ab dem Beginn der Rückrechnung neu durchgeführt.

  • Rentenbeginn

Diese Meldung kann frühestens mit der Abrechnung des im Zeitraumende vorgegebenen Monats erzeugt werden. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Wenn der Monat des Zeitraumendes schon abgerechnet worden ist, wird die Meldung mit dem nächsten abzurechnenden Monat erzeugt.

Wenn der Monat des Zeitraumendes in der Zukunft liegt, wird die Meldung mit der Arechnung des Monats aus dem Zeitraumende erzeugt.


Die Anforderung der GML 57 - Meldung wird mit dem Button Bescheinigung erstellen für den festgelegten Zeitraum vorbereitet, mit der aus dem Zeitraumende bestimmten Abrechnungsmonat ins DEÜV-Verfahren übertragen und dort weite bearbeitet.