ITSG - Zertifikat

Die Abgabe von Meldungen zur Sozialversicherung setzt ein gültiges ITSG - Zertifikat voraus. Das ITSG-Zertifikat ist kostenpflichtig und wird von einem zentralen Trust-Center bundesweit für alle Teilnehmer an den verschiedenen Meldeverfahren in der Sozialversicherung zugewiesen. Für Arbeitgeber erlaubt das ITSG - Zertifikat die Abgabe und den Empfang von Meldedaten zu folgenden Verfahren:

  • Abgabe von Beitragsnachweisen im Arbeitgeberverfahren
  • Abgabe von Beitragsnachweisen im Zahlstellenverfahren für Versorgungsbezieher
  • Abgabe von DEÜV - Meldungen
  • Abgabe von Zahlstellenmeldungen für Versorgungsbezieher
  • Abgabe von Erstattungsanträgen im AAG - Verfahren
  • Abgabe von Entgeltbescheinigungen im EEL - Verfahren
  • Abgabe von Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit im BEA - Verfahren
  • Abgabe von prüfungsrelevanten Daten zur Durchführung von Betriebsprüfungen im euBP - Verfahren
  • Empfang von Rückmeldungen zur Annahme und Verarbeitung in allen Verfahren
  • Empfang von Fehlerinformationen zum Datenaustausch und Meldeinhalt in allen Verfahren
  • Empfang von Daten zur weiteren Verarbeitung in der Lohnbuchhaltung

Das ITSG - Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Vor Ablauf des Zertifikats kann es online in wenigen Schritten für weitere drei Jahre beantragt werden. Für den erstmaligen Antrag bzw. die Neubeantragung eines Zertifikats nach dem endgültigen Ablauf der Dreijahresfrist werden die gleichen online-Arbeitsschritte durchgeführt. Die zusätzlichen Aktionen zur Wiedererlangung eines ITSG-Zertifikats werden am Ende der Dokumentation beschrieben.

90 Tage vor Ablauf des ITSG-Zertifikats wird in HUP Comet PA ein Hinweis über die Restlaufzeit ausgegeben.




Neues Antragsverfahren ab Januar 2023

Informationen der ITSG zum

PostIdent Verfahren                           Trust Center Registrierungsportal

 


Informationen zum neuen Antragsverfahren

Wie bereits angekündigt, wurde der Starttermin für das neue Antragsverfahren des ITSG Trust Centers aufgrund externer Faktoren auf Januar 2023 verschoben, zuletzt wegen der Sicherheitsdiskussionen zum VideoIdent-Verfahren. Wir bieten nun eine Pilotphase bis Dezember 2022 an, in der Software-Ersteller einen Einblick in das neue Registrierungsportal des Trust Centers erhalten können. Dies ist in der Pilotphase auch unabhängig von der OSTC-Onlineschnittstelle des Trust Centers möglich.

In der Pilotphase können Software-Ersteller bis zu drei Registrierungen kostenfrei ausprobieren, um erste Erfahrungen mit den Ablaufschritten im neuen Registrierungsportal zu machen. Dabei werden keine Zertifikate ausgestellt, da beim letzten Registrierungsschritt kein Freischaltbrief versendet wird, um somit den Vorgang beenden zu können.

Wir weisen darauf hin, dass die Pilotphase ausschließlich von Software-Erstellern genutzt werden soll, nicht aber von Endkunden. Geben Sie daher die Info zur Pilotphase nicht an Ihre Kunden weiter. Dieser Information sind zwei Anleitungen für das neue Registrierungsportal und das Postident-Verfahren beigefügt.


Informationen für Meldestellen 

Arbeitgeber oder Rechenzentren, die mit dem für Ihre Betriebsnummer oder gesonderte Absendernummer ausgestellten Zertifikat Meldungen für weitere Betriebsnummern übertragen, gelten als Meldestelle. Wenn man für weitere Betriebsnummern Meldungen abgeben möchte, kann man entweder für jede Nummer ein eigenes Zertifikat beantragen, oder ein Zertifikat als Meldestelle beantragen. Zur Registrierung als Meldestelle muss ab 2023 jedem Zertifizierungsantrag zusätzlich eine Eigenerklärung (PDF-Dokument) beigefügt werden.

Meldestellen müssen unabhängig vom Ablauf ihrer bestehenden Zertifikate im 1. Halbjahr 2023 eine Eigenerklärung abgeben, dass sie ihre meldepflichtigen Mandanten eindeutig identifiziert haben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem Formular der Eigenerklärung mit den Vorgaben zur Identifizierung Ihrer Meldepflichtigen. Informationen dazu finden Sie auf der Web-Seite des BSI im Dokument „Technische Richtlinie TR-03107-1 Elektronische Identitäten und Vertrauensdienste im E-Government“ unter der URL https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03107/TR-03107-1.pdf.

Das Formular zur Eigenerklärung für eine Meldestelle finden Sie hier zum Download. Ab 2023 berechnet die ITSG GmbH eine Registrierungsgebühr als Meldestelle für den Zeitraum der Gültigkeit des zugeordneten Zertifikats. Die aktuellen Preise des ITSG Trust Centers sind auf der Web-Seite https://www.itsg.de/produkte/trust-center/zertifikat-beantragen/ veröffentlicht.




Verfahren bis Ende 2022


Die Verlängerung des ITSG-Zertifikats wird in HUP Comet PA im Programm Perfidia-Konfiguration beantragt.


Nach dem Start des Programms wird die Programmseite Diagnose angezeigt.

Durch Aktivierung des Buttons Info-Zertifikat werden die beiden zuletzt aktivierten ITSG - Zertifikate angezeigt. Für die Verlängerung des Zertifikats wird die Programmseite Zertifikat aktiviert.

Zur Einhaltung des Datenschutzes wurden die Antragsdaten unkenntlich gemacht.

Arbeitsschritte zur Antragsabgabe

  • Die Antragsdaten müssen vollständig ausgefüllt werden. In der Zeile 2 x Passwort wird ein Passwort zur Verschlüsselung der versendeten und empfangenen Dateien erfasst. Das Code-Wort ITSG dient der Legitimation, wenn das ITSG-Zertifikat telefonisch beim Trust-Center gestoppt werden soll.
  • Mit dem Button Antrag senden wird der Antrag abgegeben
  • Mit dem Button Antrag drucken wird der Antrag gedruckt. Auf dem Antrag werden auch die Kontaktdaten für das Trust-Center ausgewiesen. Dies sind insbesondere Telefonnummer und Faxnummer. Optional kann der Antrag auch als pdf-Dokument abgelegt werden.

Nach der Bearbeitung des Antrags durch das Trust-Center erhält der Antragsteller per E-Mail die Freigabemitteilung. Dieser Vorgang dauert einige Tage.

Sobald die Freigabe vorliegt wird mit dem Button Einlesen per https das Zertifikat geladen und aktiviert. Damit ist der Vorgang zur Verlängerung eines Zertifikats abgeschlossen.


Ergänzung für abgelaufenes oder neues Zertifikat.

Wenn das ITSG-Zertifikat zum ersten Mal beantragt wird, dann muss der Antrag ausgedruckt werden. Der unterschriebene Antrag und eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises des auf dem Antrag ausgewiesenen Bearbeiters muss an das Trust-Center per Fax oder Brief gesendet werden. Die Kontaktinformationen sind auf dem Antrag dargestellt.

Falls das ITSG-Zertifikat endgültig abgelaufen ist, d.h. die Restlaufzeit ist 0 Tage, muss eine Besonderheit beachtet werden. Die ITSG-Zertifikate werden im Ordner ..\flohn\Perfidia\stamm\pem gespeichert und für Perfidia bereitgestellt. Dieser Ordner wird nie durch automatische Aktionen aufgeräumt, d.h. hier können auch schon längt abgelaufene ITSG-Zertifikate noch gespeichert sein. Damit ist noch mindestens ein abgelaufenes Zertifikat für Perfidia im Zugriff, dass dann eine Neubeantragung des ITSG-Zertifikats nicht zulässt. Der Inhalt des Verzeichnisses muss gelöscht werden. Besser: der Inhalt des Verzeichnisses wird in ein beliebiges Sicherungsverzeichnis verschoben. Danach kann das neue ITSG-Zertifikat als Erstantrag erstellt und versendet werden. Nachdem das neue ITSG-Zertifikat aktiviert ist, kann das Sicherungsverzeichnis mit dem abgelaufenen Zertifikat gelöscht werden.

Nach der Aktivierung des Zertifikats werden die Annahmestellen für alle SV-Meldeverfahren aktualisiert.


Mit dem Button https auf der Seite Diagnose werden die Annahmestellen in den SV-Meldeverfahren aktualisiert.