Handlungsempfehlungen zur Durchführung der KUG Abrechnung

Folgende Konstellationen sind zu unterscheiden:

  1. Die SV-Beiträge aus der Kurzarbeit werden dem AG erstattet. Diese KUG-Zeiten werden zur Fehlzeit 5571 erfasst.

  2. Die SV-Beiträge aus der Kurzarbeit werden dem AG nicht erstattet. Diese KUG-Zeiten werden mit Fehlzeit 560 erfasst.

    Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist Fall 1 abzurechnen.

Arbeitsvarianten bei Kurzarbeit

  • Erfassung für die Kurzarbeitstage
    1. mit 0 Arbeitsstunden über Tage im Kalender oder in den Unterbrechungen

    2. mit teilweiser Arbeitsleistung über die ausgefallenen Stunden in den Bewegungen.

    3. Eine gemischte Erfassung ist möglich.

  • Der AG kann das Netto bis zu 100% aufstocken!

Vorbereitung:

  1. Für die Erfassung oder den maschinellen Import in die Bewegungsdaten ist eine Aufstellung der KUG-Zeiten pro Mitarbeiter vorzubereiten.

  2. Die Buchungsschlüssel müssen korrekt eingestellt werden.

    Hinweis: Es kann sinnvoll sein, dass die Sachbuchungen für die Erstattungen auf separaten Konten gebucht werden, damit die Kontrollen der Zahlungseingänge aus den Erstattungen der Bundesagentur erleichtert werden.


BuchungsschlüsselBeschreibungLohnartBuchungsartKontoGegenkonto
KUGERSTKuG Erstattung
HabenbuchungAufwandskonto Lohn/GehaltForderungskonto Arbeitsagentur
KUGWAGKurzarbeitergeld557 Kurzarbeit 100% ErstattungSollbuchungForderungskontoVerrechnungskonto Lohn und Gehalt
KUGSVKUG-SV-Erstattung79032 SV-Erstattung 100% für KurzarbeitHabenbuchungAufwandskonto SVForderungskonto SV

       Legende: KUG = Kurzarbeitergeld | Wag = Winterausfallgeld  | ERST = Erstattung  | ERSTSV = Erstattung SV-Beiträge | LFZ = Lohnfortzahlung

Ab der Version 10.20.20 ( 15.05.2020) besteht die Möglichkeit für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes einen separaten Buchungssatz zu erzeugen. 

Vorgehensweise:

Aufruf  Menüpunkt "Stammdaten- Buchungsschlüssel"

Buchungsschlüssel

KUGWAG „KuG / WAG“

Mit der Funktion [Kopieren] zum 30.04.2020 beenden und zum 01.05.2020 neu anlegen

  • Konto „Aufwand Lohn/Gehalt“ gegen
  • Konto „Verrechnungskonto“
  • Soll
  • „ „ (Nicht mehr kostenneutral)  

KUGSV „KuG SV-Erstattung“

Mit der Funktion [Kopieren] zum 30.04.2020 beenden und zum 01.05.2020 neu anlegen

  • Konto „Aufwand SV“ gegen
  • Konto „Forderung AA“
  • Haben
  • Kostenneutral

KUGERST „KuG Erstattung“

Den Buchungsschlüssel KUGERST neu anlegen

  • Konto „Aufwand Lohn/Gehalt“ gegen
  • Konto „Forderung AA“
  • Haben
  • Kostenneutral


3. ACHTUNG: Die Einstellungen der Lohnarten sind zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. 
Wenn Benutzerlohnarten, d.h. Lohnarten mit führender 2, für Stunden- oder Monatslohn oder für Gehalt benutzt werden, müssen sie durch die Standardlohnarten 101, 103 oder 110 ersetzt werden.
Andernfalls ist die KUG-Berechnung nicht möglich. Dies gilt entsprechend auch für weitere Lohnbestandteile, die durch KUG-Zeiten gekürzt werden.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall in Ihre Support-Mitarbeiter.

Wenn nach den Umstellungen der Userlohnarten das Sollentgelt für KUG nicht korrekt berechnet werden kann, ist

in Ausnahmefällen eine Übersteuerung des maschinell berechneten Soll-Entgelts in den Bewegungen mit Fehlzeit FZ 20 möglich.
→ Zur Vorbereitung ist dazu in den Stammdaten der Fehlzeiten die Einstellung der FZ 20 im Feld Anzeige von N auf J zu ändern.