Parameter - Schalter

Pauschale Kirchensteuer alle Arbeitnehmer

Führt der Arbeitgeber für einen Teil der Arbeitnehmer, deren Lohnsteuer pauschaliert wird, den Nachweis, dass sie nicht kirchensteuerpflichtig sind, so ist die Kirchensteuer für die übrigen Arbeitnehmer mit dem vollen Kirchensteuersatz (Regelsteuersatz) und nicht mit dem für Pauschalierungsfälle vorgesehenen ermäßigten Kirchensteuersatz zu berechnen. Dies gilt nicht bei der Pauschalierung von Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten nach § 40 EstG. Bei Kirchensteuerpauschalierung nach § 40 EstG ist für Aushilfskräfte und Teilzeitbeschäftigte auch beim Ausscheiden einiger konfessionsloser Arbeitnehmer die Kirchensteuerpauschalierung für die restlichen Arbeitnehmer mit dem für die Pauschalierungen vorgesehenen (ermäßigten) Kirchensteuersatz möglich. Über diesen Schalter können Sie einstellen, ob Sie die Pauschalierung mit dem ermäßigten Satz für alle oder den Regelsteuersatz für die Arbeitnehmer, die einer Konfession angehören, anwenden wollen.

Schalter ist gesetzt: Für alle Arbeitnehmer mit pauschal versteuerten Lohnarten wird die verminderte pauschale Kirchensteuer (z.B. Sachsen 5%) berechnet.

Schalter ist nicht gesetzt: Nur für die Arbeitnehmer mit einem Eintrag in der Konfession wird die pauschale Kirchensteuer mit dem normale Kirchensteuer (8% bzw. 9%) berechnet.

Pauschale Kirchensteuer alle Aushilfen

Schalter ist gesetzt: Für alle Aushilfen (Personengruppen 109/110) mit pauschal versteuerten Lohnarten wird die verminderte pauschale Kirchensteuer (z.B. Sachsen 5%) berechnet.

Schalter ist nicht gesetzt: Nur für die Aushilfen (Personengruppen 109/110) mit einem Eintrag in der Konfession wird die pauschale Kirchensteuer mit dem normale Kirchensteuer (8% bzw. 9%) berechnet.

Urlaubsvergütung auf Basis des DV3

- Schalter nicht gesetzt:

Die Urlaubs-/Krankheits-Vergütung wird auf Basis des Stundensatzes berechnet.

BAT/BMT: Es wird auf Aufschlag von 108 % der durchschnittlichen Zuschläge des Vorjahres addiert.

- Schalter ist gesetzt:

Die Urlaubs-/Krankheits-Vergütung wird auf Basis des 3-Monats-Brutto-Durchschnitts-Verdienstes (DV3) berechnet. Dieser Satz kann im Menüpunkt "Bewegungen" auf der Seite Durchschnitte angesehen und verändert werden.

Durchschnittstiefe variabler DV

Anzahl der Monate für die Zeitbasis des Variablen Durchschnittsverdienste DVV