Parameter - ATZ

Gewähren Sie für Beschäftigte in Altersteilzeit zusätzliche Aufstockungsbeträge nach Tarif bzw. gibt es in Ihrem Bundesland zusätzliche Aufstockungsbeträge, tragen Sie die zur Berechnung notwendigen Werte hier ein.

 

 

Aufstockung laut Tarif

Aufstockung laut Bundesland

Netto-Satz

Satz der zusätzlichen tariflichen Aufstockung bezogen auf das persönliche oder pauschalierte Vollzeit-Nettoentgelt (Prüfbedingung: 0 oder >=70%).

Satz der zusätzlichen Aufstockung des Bundeslandes bezogen auf das persönliche oder pauschalierte Vollzeit-Nettoentgelt

pers. VZ Netto

 

Schalter ein: Nettosatz bezieht sich auf persönliche Vollzeit-Nettoentgelt

Schalter aus: Nettosatz bezieht sich auf pauschalierte Vollzeit-Nettoentgelt

Schalter ein: Nettosatz bezieht sich auf das persönliche Vollzeit-Nettoentgelt

Schalter aus: Nettosatz bezieht sich auf das pauschalierte Vollzeit-Nettoentgelt

Brutto-Satz

Satz der zusätzlichen tariflichen Aufstockung bezogen auf das Teilzeit-Bruttoentgelt (Prüfbedingung: 0 oder >=20%).

Satz der zusätzlichen Aufstockung des Bundeslandes bezogen auf das Teilzeit-Bruttoentgelt

maximal

Maximaler Betrag der zusätzlichen tariflichen Aufstockung

Maximaler Betrag der zusätzlichen Aufstockung des Bundeslandes

minimal

Minimaler Betrag der zusätzlichen tariflichen Aufstockung

Minimaler Betrag der zusätzlichen Aufstockung des Bundeslandes

Rentenversicherung

 

Ist durch Tarifvertrag eine von der gesetzlichen Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages abweichende Prozentzahl vereinbart, so geben Sie diese hier ein.

Prüfbedingung: 0 oder >=90%

 

 

Aufstockung während Krankengeld-Bezug

Fortzahlung gesetzlicher Aufstockung

Regelt die Zahlung der gesetzlichen Aufstockung weiterhin durch den Arbeitgeber (Schalter aktivieren) bzw. durch die Agentur für Arbeit bei Arbeitnehmern mit Krankengeldbezug.

RV auf Unterschiedsbetrag

Regelt die Zahlung des Unterschiedsbetrages weiterhin durch den Arbeitgeber (Schalter aktivieren) bzw. durch die Agentur für Arbeit bei Arbeitnehmern mit Krankengeldbezug.