Steuer-Vor-AG
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Bei Neueinstellungen im laufenden Jahr können Sie hier Vorarbeitgeberwerte zur Berechnung der Lohnsteuer für sonstige Bezüge eintragen. Seit Wegfall der Lohnsteuerkarten liegen diese in der Regel aber nicht bei Ihnen vor. Die Lohnsteuer für sonstigen Bezüge wird dann auf einer Schätzung für 12 Monate vorgenommen und auf der Lohnsteuerbescheinigung gekennzeichnet.
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