März-Klausel
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Eine Besonderheit gilt für Einmalzahlungen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März.
Sind diese nicht voll beitragspflichtig, werden sie dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zugeordnet.
Zahlen Sie Einmalzahlungen in diesem Zeitraum, ohne das vom Programm schon Vorjahreswerte ermittelt wurden, müssen Sie diese Vorjahreswerte manuell eintragen.
Der Eintrag ist also nur erforderlich, wenn keine Vorjahreswerte vorliegen und Einmalbezüge im Zeitraum 1.1. - 31.3. bezogen werden.
Märzklausel Beträge werden nicht eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber zu Ihnen wechselt.
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