2. Definition der Entgelte

Mit Nettoentgeltausfall ist der Unterschiedsbetrag zwischen den pauschalierten Nettoentgelten von Soll-und Ist-Entgelt gemeint.


Das Soll-Entgelt ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (max. Beitragsbemessungsgrundlage zur Rentenversicherung), das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) erzielt hätte.
Dazu zählen folgende Entgeltbestandteile:

  • Gehalt / Monatslohn
  • Stundenlohn (für die vereinbarte Arbeitszeit im Monat ohne Beachtung  der Kurzarbeitszeiten)
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Anwesenheitsprämien
  • Leistungs-und Erschwerniszulagen
  • regelmäßige laufende Bezüge (Provisionen, Prämien usw.)
  • Feiertagsentgelt
  • Beitragspflichtige Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nacharbeit
  • bezahlter Urlaub
  • überlassener Dienstwagen (geldwerter Vorteil)
  • Sozialversicherungspflichtige Zusatzleistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge 

Nicht zum Soll-Entgelt gehören:

  • Mehrarbeitsvergütungen (Stundenlöhne und Zuschläge)
  • Einmalzahlungen 
  • steuer-und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit


Das Ist-Entgelt ist das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen einschließlich der Mehrarbeitsvergütung.


Das Fiktive-Entgelt ist 80% des Unterschiedsbetrags zwischen dem ungerundeten Soll- und Ist Entgelt. Dieser Betrag wird für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (siehe Hinweise unten) herangezogen.