4. Aufstockung des Kurzarbeitergelds
Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes kann als Aufstockung des Nettoentgelts oder als eine Erhöhung der Aufstockung der Nettodifferenz zwischen Soll- und Ist Entgelt erfolgen.
Folgende Konstellationen sind in comet PA umgesetzt:
- FZ 5610 = 1
Es erfolgt automatisch eine Erhöhung auf 100% des Nettoentgelts, welches ohne KUG gezahlt wird.
Bei Einmalbezügen und AN über der Beitragsbemessungsgrenze ist eine manuelle Kontrolle erforderlich.
Ist FZ 5610 mit 1 hinterlegt, werden FZ 5611 und FZ 5612 nicht beachtet. - FZ 5611
Aufstockung des Nettoentgelts wie oben, allerdings mit einem anderen Prozentsatz, also z. Bsp. Eingabe 80 entspricht einer 80% Nettoaufstockung - FZ 5612
Wird ein Wert >= 60 eingegeben, erfolgt eine Aufstockung in Höhe dieses Wertes auf den KUG-Leistungssatz,
z .Bsp. Bei Eingabe von 90 wird der KUG-Leistungssatz auf 90% erhöht. Bei Eingabe von 20 wird der KUG-Leistungssatz um 20% erhöht, also nicht 60% sondern 80% bzw. nicht 67% sondern 87%.
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