4. Aufstockung des Kurzarbeitergelds

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes kann als Aufstockung des Nettoentgelts oder als eine Erhöhung der Aufstockung der Nettodifferenz zwischen Soll- und Ist Entgelt erfolgen.

Folgende Konstellationen sind in comet PA umgesetzt:

  • FZ 5610 = 1
    Es erfolgt automatisch eine Erhöhung auf 100% des Nettoentgelts, welches ohne KUG gezahlt wird.
    Bei Einmalbezügen und AN über der Beitragsbemessungsgrenze ist eine manuelle Kontrolle erforderlich.
    Ist FZ 5610 mit 1 hinterlegt, werden FZ 5611 und FZ 5612 nicht beachtet.

  • FZ 5611
    Aufstockung des Nettoentgelts wie oben, allerdings mit einem anderen Prozentsatz, also z. Bsp. Eingabe 80 entspricht einer 80% Nettoaufstockung

  • FZ 5612 
    Wird ein Wert >= 60 eingegeben, erfolgt eine Aufstockung in Höhe dieses Wertes auf den KUG-Leistungssatz,
    z .Bsp. Bei Eingabe von 90 wird der KUG-Leistungssatz auf 90% erhöht. Bei Eingabe von 20 wird der KUG-Leistungssatz um 20% erhöht, also nicht 60% sondern 80%  bzw. nicht 67% sondern 87%.