Monatsabschluss (FI)

Der Gesetzgeber verlangt von der Finanzbuchhaltung eine jährliche Feststellung des Ergebnisses der unternehmerischen Tätigkeit. Auch die Kostenrechung muss zu diesem Termin wichtige Daten liefern. Im Laufe des Jahres will der Unternehmer ebenfalls über die wirtschaftlichen Vorgänge in Produktion, Vertrieb, Einkauf und Verwaltung unterrichtet werden. Der typische Zeitraum für die dadurch notwendigen Abschlüsse in der Kostenrechnung ist der Monat. Im System schließt der Monatsabschluss keine Perioden, er grenzt lediglich Daten periodengerecht ab, für die Meldung an das Finanzamt (Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldung) und es ist eine OP - Liste zum Monatsabschluss abrufbar. Weiterhin können über den Monatsabschluss Umlagen für die Kostenrechnung berechnet werden. Die Grundlagen der Umlagenrechnung werden unter dem Menüpunkt Kostenrechnung => Umlagedefinition festgelegt.
Soll mit dem Monatsabschluss gleichzeitig auch die Periode geschlossen werden, müssen im Dialog Buchungsstammdaten => Einstellungen => Registerkarte 1 => freie Buchungsperioden die bebuchbaren Perioden eingeschränkt werden. Über diese Einstellung sperrt das Programm die Buchungsperioden, welche nicht freigegeben sind und bringt bei der Erfassung oder Stornierung von Bewegungssätzen einen entsprechenden Hinweis.
Ist die Periode nicht gesperrt, kann weiterhin gebucht werden. Mit dem nächsten Monatsabschluss für die Meldung an das Finanzamt wird geprüft ob es zu den letzten Meldungen Differenzen gibt und es wird automatisch eine berichtigte Meldung erstellt. Diese Verfahrensweise gilt innerhalb eines Geschäftsjahres. Soll für ein vergangenes Geschäftsjahr eine berichtigte USt - Voranmeldung erstellt werden, muss dies bewusst angewählt werden. Für die betriebsinternen Auswertungen müssen Sie selbst prüfen, inwieweit eine Korrektur oder erneute Erstellung der Bericht nach Änderung erforderlich ist.
 
Als Option besteht jetzt die Möglichkeit im Monatsabschluss Mandanten zu konsolidieren. Voraussetzung für die Konsolidierung zur Steueranmeldung ist die gleiche Steuernummer in den Mandanten, welche zusammengefasst werden sollen. Für die Konsolidierung ist eine Mandantengruppe (Mandanten => Mandantengruppe) zu bilden. Dieser Mandantengruppe sind alle zu konsolidierenden Mandanten zu zuordnen. Bei der Berechnung des Monatsabschlusses kann dann die Mandantengruppe angegeben werden. Für die Steueranmeldung und die zusammenfassende Meldung werden die Daten der einzelnen Mandanten addiert und unter gemeldet.