Mandanten (FI

Mandanten stellen eine datentechnisch und organisatorisch abgeschlossene Einheit innerhalb des Softwaresystems dar. Der Mandant bildet eine Auswertungseinheit, sowohl nach außen als auch für innerbetriebliche Zwecke. Auswertungen nach außen, wie Steueranmeldung, Summen- und Saldenlisten, Bilanz und GuV zum Jahresabschluss können ausschließlich über den Mandanten erfolgen. Innerbetriebliche Auswertungen der Kostenrechnung können nach Dimensionen erstellt werden und den Mandanten damit untersetzen.
 
In einem mandantenfähigen System muss zwischen mandantenabhängigen und mandantenübergreifenden Daten unterschieden werden. Dies wird systemintern durch den Aufbau der Datenbanktabellen geregelt.
 
In der Praxis kann aber zudem noch die Notwendigkeit bestehen, diese unabhängigen Einheiten zum Zweck der Auswertung bzw. der Steueranmeldung zusammen zu fassen. Um dem gerecht zu werden, muss für die betreffenden Mandanten eine Mandantengruppe gebildet werden. Es wird sozusagen eine übergeordnete Einheit definiert und dieser werden die Mandanten zugeordnet. Diese übergeordnete Einheit kann dann wiederum ausgewertet werden.