Aufgaben und Ziele der Finanzbuchhaltung (FI)

Alle Vorgänge eines Unternehmens, die eine Veränderung der wirtschaftlichen Situation mit sich bringen und die mit externen Stellen zu tun haben, werden auf Konten der Finanzbuchhaltung aufgezeichnet. Daher wird Sie auch als externes Rechnungswesen bezeichnet. Dem gegenüber steht die Kostenrechnung, die auch als internes Rechnungswesen bezeichnet wird. Die Finanzbuchhaltung gibt Auskunft über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und dessen Liquidität. Obwohl die Finanzbuchhaltung nur die Geschäftsvorfälle aufzeichnet, d.h. mit Ausnahme der finanzwirtschaftlichen Vorgänge diese nicht selbst ausführt, ist sie ein lebensnotwendiger Bestandteil jedes Unternehmens.

Die Finanzbuchhaltung bereitet die Daten aus dem Unternehmen so auf, dass Informationen über den wirtschaftlichen Erfolg oder auch Misserfolg des Unternehmens entstehen. Die Empfänger der Informationen haben sehr unterschiedliche Interessen am Unternehmen und dessen Daten. Empfänger können sein:

- Eigentümer

- Fremdkapitalgeber

- Lieferanten

- Staat

Um für die Unternehmen der Wirtschaft eine einheitliche Darstellung und damit eine Vereinfachung der wirtschaftlichen Aktivitäten zu erreichen, gibt es für die Vorgehensweisen in der Buchhaltung Regeln. Die Regeln sind dokumentiert im Handelsgesetzbuch (HGB) und in weiteren Gesetzen und Vorschriften zur Darstellung von finanziellen Transaktionen in der Finanzbuchhaltung. Ergänzt wird dies durch Gerichtsurteile, die Gesetze und Verordnungen präzisieren.

Die gesetzlichen Regelungen leiten sich von den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GOB) ab. In diesen Grundsätzen ist festgelegt, dass eine Buchführung nur dann ordnungsgemäß ist, wenn die Forderung nach Klarheit, Verständlichkeit und Korrektheit erfüllt sind. Daneben nehmen die internationalen Regelungen wie IAS und US GAAP immer mehr an Bedeutung zu.

Die Finanzbuchhaltung hält als externes Rechnungswesen alle finanziellen Vorgänge mit außen stehenden Stellen fest. Dabei kommt es auch zu Geschäftsvorfällen, die nicht direkt mit der betrieblichen Aufgabe verbunden sind. Um den eigentlichen betrieblichen Erfolg feststellen zu können, müssen die vom Unternehmenszweck beeinflussten Vorgänge getrennt erfasst und ausgewiesen werden. Dies übernimmt die Betriebsbuchhaltung oder auch Kostenrechnung. Dort werden betriebliche Erlöse geplant, budgetiert und abgegrenzt. Die Betriebsbuchhaltung benötigt neben den Leistungsdaten vor allem finanzielle Daten, die sie aus der Finanzbuchhaltung erhält. Dies geschieht über Abstimmkonten (Zweikreissystem) oder über eigene Konten im gemeinsamen Kontenrahmen (Einkreissystem).

Ergänzt werden die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung durch das Controlling. Das Controlling setzt auf die Daten der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung auf. Sie bilden die Grundlage für die Arbeit des Controllers. Mit der Arbeit im Controlling werden sowohl der Unternehmer mit den notwendigen Informationen des gesamten Unternehmens als auch die Mitarbeiter mit den Daten für den jeweiligen Verantwortungsbereich versorgt. Über die Planungskomponente wird der Zukunftsaspekt berücksichtigt und eine Steuerung aller Bereiche vereinfacht.