Vorsteuer im Folgemonat abziehbar (FI)


  • Ein Leistungsempfänger kann die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nach der Rechtssprechung des BFH und der Verwaltungsauffassung geltend machen, sobald die Leistung ausgeführt und die Rechnung beim Leistungsempfänger eingegangen ist. Wenn, wie im Geschäftsleben üblich, zunächst eine Leistung erbracht und erst danach darüber eine Rechnung mit gesondertem USt – Ausweis zugestellt wird, ist der Vorsteuerabzug zu dem Zeitpunkt zulässig, an dem beide Voraussetzungen erstmals vorliegen. Somit ist der Vorsteuerabzug in dem Voranmeldezeitraum vorzunehmen, in dem die Rechnung beim Leistungsempfänger tatsächlich eingeht. Auf das Rechnungsdatum oder die Bezahlung kommt es nicht an.
    Anlage eines Kontos, auf dem die Vorsteuer bis zur Verarbeitung auf dem Formular geparkt" werden kann:

     
    Anlegen eines Steuerschlüssels pro Steuersatz für die Vorsteuer, welche erst im folgenden Voranmeldungszeitraum geltend gemacht werden kann:

    Steuerart V
    Steuer 81
    Betrag 19,0
    Bezeichnung Vorsteuer im Folgemonat abziehbar
    Von Periode
    Bis Periode
    USt – ID Bemessung
    USt – ID Steuer
    Steuerkonto 1547
    Skonto – Konto 3730
    St. ID 220
    Folge - ID
    Steuergruppe
    Wichtig: keine Zuordnung zum Formular und Steuerschlüssel = 81
     
    Werden Rechnungen mit dem Steuerschlüssel 81 erfasst, wird die Vorsteuer berechnet und auf das im Steuerschlüssel hinterlegte Konto gebucht. Mit dem Speichern des Buchungssatzes erfolgt gleichzeitig eine Umbuchung im Folgemonat auf das korrekte Vorsteuerkonto, welches in der Voranmeldung berücksichtigt wird.
    Beispiel:
    Rechnungseingang am 05.01. für eine Leistung, die am 28.12. erbracht wurde. Erst am 05.01. liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vor, die Vorsteuer kann erst mit dem Veranlagungszeitraum Januar erklärt werden.
    RE Kreditor 60016 im Haben an Konto 4500 im Soll 580,00  =>  Konto 4500 mit Steuerschlüssel 81 => damit zum Buchungsdatum 28.12. kein Vorsteuerabzug in der Voranmeldung.
    Mit der Betätigung des Buttons wird ein Eingabefenster eingeblendet, dass die automatische Steuerumbuchung auslöst. Sie können hier noch eingreifen und beispielsweise das Buchungsdatum oder den Buchungstext ändern.

     
    Nach Bestätigung des Buttons wird automatisch eine formularwirksame Umbuchung der Vorsteuer erzeugt. Damit wird im Januar das Konto Vorsteuer - 1576 mit dem Betrag belastet, das Konto Vorsteuer im Folgemonat abziehbar – 1547 wird entlastet und ist (ohne weiter Buchungen) im Januar auf 0 saldiert.

     
    In der USt – Voranmeldung werden im Dezember die Vorsteuern nicht geltend gemacht, diese werden mit der Voranmeldung für Januar erklärt.