Konsolidierung (FI)
Die Mandantengruppe wird zur Zusammenfassung von einzelnen Mandanten verwendet. Diese Konsolidierung kann für Auswertungszwecke und / oder für die Steuermeldung erfolgen. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Konsolidierung in der Steueranmeldung müssen die Steuernummern der zu konsolidierenden Mandanten sowie die Eintragungen unter Buchungsstammdaten => Firma => Registerkarte Elektronische Meldung => Adressdaten, Teilnehmernummer, Steuerberater identisch sein. Gleichfalls übereinstimmen müssen die Daten unter Buchungsstammdaten => Firma => Registerkarte Finanzamt. Die Berechnung und das Versenden der konsolidierten Umsatzsteuervoranmeldung kann aus jedem Mandanten der Mandantengruppe erfolgen.
Beim Druck von Auswertungen sollte intern ein "Hauptmandant" definiert werden. Dabei handelt es sich nicht um eine programmseitige Definition, sondern um eine organisatorische Festlegung. Aus diesem heraus muss der Druck der Listen erfolgen. In diesem Mandanten müssen alle Stammdaten wie Konten und Bilanzpositionen vorhanden sein und die Konten müssen identische Eigenschaften haben. Fehlen Konten bzw. die Konten haben unterschiedliche Eigenschaften kommt es zu rechnerischen Fehlern bei der Erstellung der Bilanz. Bitte prüfen Sie unbedingt vor dem Ausdruck die Konten und deren Eigenschaften in den einzelnen Mandanten.
Bei der Arbeit mit Mandantengruppen ist eine organisatorische Richtlinie zum anlegen von Stammdaten unbedingt erforderlich. Alle Konten und Bilanzpositionen die in den einzelnen Mandanten neu angelegt werden, müssen im Hauptmandanten ebenfalls angelegt werden, mit identischen Eigenschaften. Verzichtet man auf die Festlegung eines Hauptmandanten und möchte aus jedem beliebigen Mandanten der Mandantengruppe heraus drucken, müssen in allen Mandanten der Mandantengruppe identische Stammdaten vorhanden sein und es müssen alle Konten in allen Mandanten angelegt werden, auch wenn sie in den einzelnen Mandanten nicht verwendet werden. An einer programmseitigen Umsetzung dieser Organisationsregeln wird derzeit gearbeitet.
Folgende Listen können pro Mandantengruppe ausgewertet werden:
Summen - und Saldenliste Sachkonten
Listen im Druckverzeichnis Bilanz
Listen im Druckverzeichnis Gewinn- und Verlustrechnung
Listen im Verzeichnis Steuerliste (teilweise)
Weitere Auswertungen zur Konsolidierung sind derzeit nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Eine Konsolidierung im kostenrechnerischen Bereich für KST - Auswertung, Kontengruppenauswertung, Budgetplanung, Umlagenrechnung ist nicht im Leistungsumfang enthalten
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