Mahntexte (FI)
Erfassung der Mahnstammdaten für den Debitor beziehungsweise des Standardtextes für eine Saldenbestätigung für Debitoren oder Kreditoren. Haben die Saldenbestätigungen für Debitoren einen anderen Textaufbau als bei einer Saldenbestätigung bei Kreditoren kann hier nur einer der beiden Texte hinterlegt werden, für den anderen muss ein extra Formular angepasst werden (Kundenliste). Vorgesehen ist hier lediglich ein Standardtext mit der Mahnstufe 9.
Sie erfassen pro Mahnstufe:
- einen eindeutigen Schlüssel zwischen 0 und 8, die Saldenbestätigung erhält den Schlüssel 9
- eine Bezeichnung zur näheren Beschreibung
- Anzahl der Tage bis zur Erinnerung / nächsten Mahnung
- eine Mahngebühr
- einen Zinssatz zur Berechnung der Verzugszinsen
- die Mahntexte in verschiedenen Sprachen
Die Erinnerung wird im angezeigten Beispiel sofort nach Überschreitung des Zahlungszieles fällig. Bei der automatischen Markierungsfunktion in den offenen Posten wird die Erinnerung am Folgetag aktiviert. Die Erinnerung hat zur Berechnung des Mahndatums das Zahlungsziel als Grundlage. Ab der 1. Mahnung bezieht sich die Fristberechnung auf das letzte Mahndatum.
Beispiel:
Eine Rechnung hat als Zahlungsziel den 06.04.2005. Die Erinnerung hat eine Frist zum Zahlungsziel von 0 Tagen. Die Erinnerung wird aktiviert am 07.04.2005. Die erste Mahnung kann dann automatisch am 22.04.2005 aktiviert (07.04. + 14 Tage => 21.04. => Folgetag = 22.04.) Die Berechnung der weiteren Mahnfristen erfolgt analog. Zur offenen Summe werden hier hinterlegte Mahngebühren und Zinsen addiert. Die Mahngebühr ist ein Festbetrag pro Mahnschreiben, unabhängig davon, wie viele Belege mit einem Mahnschreiben gemahnt werden. Die Zinsen werden für jeden einzelnen Beleg berechnet. Die Berechnung der Zinsen bezieht sich immer auf das Zahlungsziel. Für das oben beschrieben Beispiel werden also Zinsen berechnet ab dem 07.04.2005.Die berechnet erfolgt analog der Zinsberechnung der Banken.
Formel: offener Betrag * Zinssatz/100 * Überschreitungstage / 360 Tage
Auf Basis dieser Berechnungsvorschrift können Sie die Zinsen für die Einzelbelege überprüfen. Stehen mehrere Belege auf einem Mahnschreiben müssen die Einzelwerte errechnet und anschließend addiert werden. Hierbei handelt es sich um das Standardformular. Die Berechnung von Zinsen und Säumniszuschlägen kann kundenspezifisch angepasst werden.
Die Erfassung der Mahntexte erfolgt auf der nächsten Seite => Registerkarte. Wichtig ist hierbei die Auswahl des Sprachschlüssels und die Vorbelegung der Hausbank. Die hier eingetragen Bank wird auf dem Mahnschreiben ausgewiesen als die Bank, über welche die letzten Zahlungseingänge bis zum Datum X geprüft wurden. Damit hat der Kunde immer die Information, bis zu welchem Bankdatum die eingegangenen Zahlungen verarbeitet wurden. Mustermahntexte (Gestaltungsvorschlag) finden Sie im Demo - Mandanten 999.
Über den Sprachschlüssel können auch Texte in anderen Sprachen für die gleiche Mahnstufe hinterlegt werden. An Hand des Sprachschlüssels beim Personenkonto, wird der entsprechende Text gedruckt. Diese Option kann auch für unterschiedliche Texte bei verschiedenen Debitorengruppen verwendet werden. Setzen Sie sich in diesem Zusammenhang bitte mit unserem Service in Verbindung.
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