Innergemeinschaftlicher Erwerb (FI)

  • Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt ist eine eigenständiger Steuertatbestand. Der innergemeinschaftliche Erwerb teilt sich in zwei Hauptbestandteile:
  • innergemeinschaftlicher Erwerb lt. § 1a UStG (alle gegenstände außer Fahrzeuge)
  • innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge lt. § 1b UStG
    Dem innergemeinschaftlichen Erwerb liegt das Prinzip der Bestimmungslandbesteuerung zugrunde. Darum geht dem innergemeinschaftlichen Erwerb in der Regel eine im Lieferstaat steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung voraus. Eine Lieferung aus einem anderen EU - Mitgliedsstaat an den Abnehmer im Inland unterliegt dann der Erwerbsbesteuerung, wenn die Lieferung durch einen Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit gegen Entgelt ausgeführt wurde. Dabei darf der Lieferer kein Kleinunternehmer sein. Der Abnehmer ist verpflichtet, dies zu prüfen. Bei dem Abnehmer = Erwerber muss es sich ebenfalls um einen Unternehmer handeln und der Gegenstand muss für das Unternehmen erworben werden. Als Unternehmer in diesem Sinne gelten alle umsatzsteuerlichen Unternehmer. Der Erwerber zahlt also für seinen Einkauf / Erwerb Umsatzsteuer und kann gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen. Daher entsteht aus diesem Geschäft keine wirtschaftliche Belastung für den Erwerber. Beachten Sie bitte die besonderen Vorschriften beim Erwerb neuer Fahrzeuge.
     
    Im Programm wird der innergemeinschaftliche Erwerb buchungstechnisch wie folgt abgebildet:

     

     
    Das Personenkonto wird mit dem Rechnungsbetrag belastet. Zusätzlich dazu entsteht eine Buchung Vorsteuer an Umsatzsteuer. Der offene Posten wird von dieser Teilbuchung nicht berührt. Damit diese Buchung Vorsteuer an Umsatzsteuer entstehen kann, muss in der Steuertabelle ein spezieller Steuerschlüssel für den innergemeinschaftlichen Erwerb angelegt werden. Es muss für beide Steuerarten der Steuerschlüssel angelegt werden. Der Steuerschlüssel für die Vorsteuer erhält eine Folge - ID, aufgrund der das Programm erkennt, das zusätzlich zur Vorsteuer auch Umsatzsteuer berechnet werden muss. Um diesen Steuerschlüssel eindeutig zu erkennen, ist es sinnvoll den Schlüssel aus dem Buchstaben "E" und einer laufenden Nummer zu bilden. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, ausschlaggebend für die Art der Steuerverbuchung ist die Folge - ID in dem Vorsteuersatz.
     

     
    Sollten Sie Fragen zur Anlage eines solchen Steuerschlüssels haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service in Verbindung.