GdPDU (FI)

Seit der Einführung des § 147 Abgabenordnung (AO) am 01.01.2002 sind alle Unternehmen verpflichtet, den Betriebsprüfern zukünftig den digitalen Datenzugriff zu ermöglichen. Dabei sind die GDPDU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen) und die GOBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV- gestützter Buchführungssysteme) für alle buchführungspflichtigen Unternehmer, Freiberufler und Selbständige von Bedeutung, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Hard- und Softwaresysteme einsetzen.
Nach diesen Grundsätzen kann die Betriebsprüfung die steuerrelevanten Computerdaten der Unternehmen mit nachfolgenden Techniken prüfen:

  • unmittelbarer Zugriff => Computerarbeitsplatz für den Betriebsprüfer mit direktem Zugriff auf die
      Datenverarbeitungssysteme
  • mittelbarer Zugriff => ein sachverständiger Mitarbeiter des Unternehmens entnimmt die Daten nach
      Anweisung des Betriebsprüfers dem Datenverarbeitungssystem
  • Datenträgerüberlassung => die angeforderten Unternehmensdaten sollen auf CD-ROM an die
      Betriebsprüfung übermittelt werden (IDEA- Schnittstelle)
    Für Daten, die vor dem Jahr 2002 erzeugt wurden gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. D. h., wenn die Bereitstellung der Daten nur mit hohem Aufwand erfolgen kann, muss der Betriebsprüfer sich bei seiner Arbeit auf Papierbelege beschränken. Für die ab 2002 liegenden Zeiträume, ist eine digitale Betriebsprüfung ohne Ausnahme durch die Unternehmen sicherzustellen.
    Der Zugriff der Außenprüfer beschränkt sich dabei auf steuerrelevante Unterlagen. Informieren Sie sich dazu in der Abgabenordnung § 147 Abs. 1 Nr. 1 -  5 oder nehmen Sie Rücksprache mit dem Steuerberater Ihres Unternehmens.
     
    Über diesen Dialog können Sie die prüfungsrelevanten Buchhaltungsdaten exportieren. Hierbei werden Sie den Anforderungen an die digitale Betriebsprüfung durch Datenträgerüberlassung gerecht.
    Zuerst stellen Sie unter von Jahr / Monat bis Jahr / Monat den Prüfungszeitraum ein. Anschließend wählen Sie die zu exportierenden Daten (in der Regel alle) aus. Über die Taste <F8> oder per Mausklick auf den Button starten Sie die Bereitstellung der Daten. Die Daten werden im Verzeichnis +\\COMETFI\GDPDU+ abgelegt. Für den Betriebsprüfer müssen alle Daten aus diesem Verzeichnis auf einen Datenträger, in der Regel CD, kopiert werden. Handelt es sich bei dem Datenträger nicht um eine CD sondern um einen beispielsweise um einen Speicherstick, kann das Speichern direkt aus diesem Dialog über den Button => Auswahl Speicherpfad erfolgen. Soll eine CD gebrannt werden, nutzen Sie bitte die Software des verwendeten CD -  Brenners und greifen auf diesen Pfad zurück.
    Über die Button und können die exportierten Dateien angesehen werden. Die Auswahl der Datei erfolgt über Cursorstellung.