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Dimension (FI)

Dimension (FI)

Innerhalb der Kostenrechnung der Finanzbuchhaltung können Sie bis zu 5 Dimensionsarten definieren. Üblich sind zwei Dimensionen Kostenstelle und Kostenträger. Zusätzlich können weitere 3 Dimensionen festgelegt werden. Bitte beachten Sie bei der Einrichtung dieser Dimensionen, dass der Verwaltungsaufwand vertretbar bleibt. Ausgewertet werden kann nur, was erfasst wurde, bzw. bei einer Umlagenrechnung verarbeitet wurde. Hier muss man das günstigste Verhältnis von Aufwand und Nutzen finden und umsetzen.
 

 
Sie erfassen pro Dimensionsart:

  • die Dimensionsart als eindeutigen Nummernschlüssel von 1 - 5
  • eine Bezeichnung der Dimensionsart zur näheren Beschreibung
  • eine Kurzbezeichnung als Feldbezeichnung und für Listenausdrucke
     
    Wie im Beispiel angezeigt, ist die Dimension 1 = Kostenstelle, die Dimension 2 = Kostensträger. Dieser Vorschlag ist nicht bindend. Der Einfachheit halber wird bei der Beschreibung von diesem Schema ausgegangen. Die Neuanlage und Verwaltung ist bei allen 5 Dimensionsarten identisch.