Subventionsart (FA)

In diesem Dialog werden Subventionsarten definiert. Subventionen oder Zuschüsse sind Zuwendungen bei denen der Zuschussempfänger gegenüber dem Zuschussgeber keine Leistung erbringt. Sie werden als einmalige oder wiederkehrende Zuwendungen aus privaten oder öffentlichen Mitteln gewährt. In den meisten Fällen ist der Zuschuss nicht zurückzuzahlen, es sei denn die Gewährung erfolgte unter einer bestimmten Auflage und diese wurde nicht eingehalten. Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus privaten oder öffentlichen Mitteln hergestellt, haben Sie bei der Bewertung dieser Anlagegüter in der Steuerbilanz grundsätzlich ein Wahlrecht.

Erfolgswirksam

Variante 1
Setzen Sie den Zuschuss als Betriebseinnahme an, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten des bezuschussten Wirtschaftsgutes nicht berührt. Berechnungsgrundlage für die Abschreibungen sind die tatsächlichen AHK. Der Zuschuss wirkt sich bei Ihnen als außerordentlicher Ertrag im Jahr der Anschaffung / Herstellung aus. Hier wählen Sie als Verarbeitungsmodus => ohne AfA

 

Variante 2
Weiterhin können Sie den erhaltenen Zuschuss über die Nutzungsdauer erfolgswirksam auflösen. Dabei werden die gesamten AHK als Grundlage der Berechnung der Abschreibungen angesetzt und die Abschreibung auf Basis der AHK berechnet. Gleichzeitig wird der Zuschuss über einen Ertragskonto aus der Auflösung von Sonderposten erfolgswirksam aufgelöst, so dass pro Jahr Nutzungsdauer die AfA des Wirtschaftsgutes mit den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in der Erfolgsrechnung verrechnet wird. Hier wählen Sie als Verarbeitungsmodus
=> AfA Subvention

Erfolgsneutral

Wollen Sie den Zuschuss erfolgsneutral behandeln, müssen Sie das Anlagegut für den der Zuschuss gezahlt wurde in der Anlagenbuchhaltung zur Berechnung der Abschreibungen nur mit den AHK ansetzen, die Sie tatsächlich selbst aufgewendet haben. Bei dieser Methode kürzen Sie die AHK direkt um den erhaltenen Zuschuss. Die Abschreibungen bemessen sich nur aus Ihren eigenen Aufwendungen. Bei dieser Form wird der Zuschuss als durchlaufender Posten behandelt. Hier wählen Sie als Verarbeitungsmodus => Abzugswert

 
 
Sie erfassen für jede Subventionsart:

  • einen eindeutigen Schlüssel
  • eine Bezeichnung zur näheren Beschreibung
  • den Betrag oder Prozentsatz der Förderung
                (Wechsel zwischen absoluter und relativer Eingabe über das Auswahlfeld)
  • die Kontenzuordnung
  • den Verarbeitungsmodus (siehe oben)
     
    Hinweis:
    Werden die Fördermittel (Sonderposten) und die Abschreibungen der Fördermittel (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) auf ein Konto gebucht, unabhängig vom Anlagegut, ist es sinnvoll eine spezielle Kontenzuordnung Subventionen zu definieren mit den Kontenarten Subventionen. Damit wird den Erfassungsaufwand für die allgemeinen Kontenzuordnungen  reduziert. Lassen Sie die Eingabe frei, werden die Konten aus den Kontenzuordnungen des Anlagegutes entnommen.
     
    Schalter Auflösung analog AfA:
    Bei der Verarbeitungsweise AfA – Subvention werden die Subventionen parallel zur AfA linear über die Nutzungsdauer verteilt als Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aufgelöst.  Dies entspricht der AfA – Methode 002 – linear verteilt. Eine andere Auflösungsmethode war bislang nicht vorgesehen. Durch eine Programmanpassung ist es über einen Schalter möglich die Auflösung der Subvention analog der Abschreibung zu aktivieren. Dies kann bei Abschreibung nach der Leistung verwendet werden bzw. auch bei Änderung des AfA – Prozentsatzes bei Anwendung der AfA – Methode 001.
    Dieser Schalter kann prinzipiell auch bei bestehenden Subventionsarten aktiviert werden. Beachten Sie bitte dabei, dass die Stammdaten nicht zeitbezogen sind. Die hier vorgenommen Änderungen gelten ab der ersten freien Buchungsperiode, so dass unter Umständen bei Änderungen an bestehenden Anlagen anderer Art bzw. einer Neuberechnung der AfA auch die Berechnung der Subvention sich verändert und somit Storno-Buchungen und Neubuchungen unbeabsichtigt erzeugt werden. Um dies zeitbezogen zu verwalten empfehlen wir, die ursprüngliche Subventionsart nicht zu ändern, sondern eine neue Subventionsart anzulegen und dann über Zugänge / Abgänge den betreffenden Anlagen die neue Subventionsart zuzuordnen. Weiterhin ist es möglich, den Berechnungsmodus der Auflösung der Subvention zeitbezogen über eine Bewegungsart , auch bei bestehenden Subventionen, zu steuern.
     
    Hinweis:
    Die Variante der Umsetzung der Subvention auf eine neue Subventionsart mit korrekt gestellter Variante der Auflösungs- Berechnung ist eindeutig und daher immer vorzuziehen. Sollte diese Umstellung sehr viele Anlagen betreffen, dann kann über die Bewegungsart 510 das gleiche Ergebnis erzielt werden. Da für neue Anlagegüter eine neue Subventionsart angelegt werden muss, um die Berechnung ab Beginn so abzubilden, werden dann bei Auswertungen zwei Subventionsarten ausgewertet, die eigentlich die gleiche Subventionsart abbilden.
     
    Die Bewegungsart 510 steht auch über die Massenabgänge zur Verfügung.