Sonder - AfA - Art (FA)
In diesem Dialog definieren Sie Sonderabschreibungsarten. Sonderabschreibungen sind aus steuerrechtlichen Gründen gewährte Abschreibungen. Sie sind außerplanmäßige Abschreibungen, weil sie mit der normalen kaufmännischen Gewinnermittlung nichts zu tun haben. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der Wertminderung der Anlagegüter. Vielmehr sind sie ein Instrument der staatlichen Wirtschaftspolitik zur Beeinflussung unternehmerischer Entscheidungen. Hierzu rechnen die Sonderabschreibungen an sich und die erhöhten Absetzungen. Zwischen diesen beiden besteht ein entscheidender Unterschied:
Sonderabschreibungen werden neben den Absetzungen für Abnutzung (AfA) vorgenommen, d.h. sie werden zusätzlich zur Normalabschreibung angesetzt
Erhöhte Absetzungen treten an die Stelle der planmäßigen AfA
Wirtschaftsgüter für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, sind daher außerdem linear oder nach der Leistung abzuschreiben und die Absetzung wegen außergewöhnlicher Abnutzung ist vorzunehmen.
Erhöhte Absetzung ersetzen die planmäßige AfA komplett. Innerhalb des Begünstigungszeitraumes muss die erhöhte Absetzung für Abnutzung jedoch mindestens so hoch wie die planmäßige AfA sein. Von erhöhten Abschreibungen wird gesprochen, wenn Sie einen höheren Prozentsatz als Abschreibung bekommen, der die lineare Abschreibung übersteigt.
Hinweis:
Zur Realisierung dieser erhöhten Abschreibungen haben Sie im System 2 Möglichkeiten. Als planmäßige Abschreibung mit Hinterlegung einer Staffel – AfA – Tabelle oder Sie wählen bei dem Anlagegut die AfA – Methode keine AfA für den Zeitraum der Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibungen und definieren die erhöhte Abschreibung als Sonder – AfA – Art. Nach Ablauf des Zeitraumes für die erhöhte AfA vergeben Sie für das Anlagegut über Zugänge / Abgänge eine neue AfA – Methode (i.d.R. linear verteilt) um den Restwert über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die sofortige Abschreibbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter ist keine erhöhte Absetzung oder Sonderabschreibung. Hierbei handelt es sich um ein steuerliches Wahlrecht zur Vereinfachung. Eine weitere Methode zur Abbildung einer erhöhten AfA ist die AfA - Methode 009 => manuelle AfA. Hier definieren Sie eine AfA - Betrag, der über die Bewegungsdaten auch änderbar ist zum Stichtag, und schreiben die Anlage über die Methode manuelle AfA ab.
Liegen bei einem Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und erhöhten Abschreibungen aufgrund mehrerer Vorschriften vor, so dürfen Sie Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen nur aufgrund einer dieser Vorschriften in Anspruch nehmen. Sind aber nachträgliche AHK Gegenstand einer Abschreibungsvergünstigung, so können für das ursprüngliche Wirtschaftsgut und für die nachträglichen AHK Abschreibungsvergünstigungen aufgrund verschiedener Vorschriften in Betracht kommen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Wahlrecht, das durch das Stetigkeitsprinzip nicht eingeschränkt wird. Sonderabschreibungen können also im Zeitablauf mehrerer Geschäftsjahre bzw. bei den in Betracht kommenden Anlagegütern uneinheitlich erfolgen. Sie eignen sich daher in besonderem Maße zur bilanzpolitischen Ergebnissteuerung.
Sie erfassen für jede Sonder – AfA - Art:
- einen eindeutigen Schlüssel
- eine Bezeichnung zur näheren Beschreibung
Unter Werte erfassen Sie die Grundlagen zur Berechnung der Sonderabschreibung:Betrag
Eingabe des Sonder - AfA - Betrages bzw. des AfA - Satzes
Durch Betätigen des Bearbeitungsfeldes neben der Eingabe (linke Maustaste) wechseln Sie zwischen absolutem Betrag und ProzentsatzBerechnungsbasis
Auswahl der Berechnungsbasis für die Sonderabschreibungen
Zur Verfügung stehen AHK, WBW, RBW, hist. AHK, im steuerrechtlichen Bewertungsbereich werden Sonderabschreibungen auf Basis der AHK berechnet.Verteilung
Eingabe der Verteilung der Sonderabschreibungen über den Begünstigungszeitraum
Bleibt dieses Eingabefeld leer, wird die gesamte Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung / Herstellung angesetzt. Wird eine Verteilung gewünscht geben Sie diese mit Semikolon getrennt ein und schließen die Eingabe mit einem Semikolon ab.
Beispiel:
Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
Verteilt über 4 Jahre: 5;5;5;5; oder verteilt über 2 Jahre : 10;10;Kontenzuordnung
Kontenzuordnung Auswahl der Kontenzuordnung für die Sonderabschreibungen aus der Tabelle Kontenzuordnung. Lassen Sie die Eingabe frei werden die Sachkonten zur Verbuchung der Sonderabschreibung aus den jeweiligen Kontenzuordnungen des Anlagegutes oder der Anlageklasse benutzt. Wird die Sonderabschreibung allerdings generell auf ein Konto gebucht, ist es sinnvoll, eine spezielle Kontenzuordnung Sonder – AfA anzulegen, in der nur die Konten für die Verwaltung der Sonderabschreibung definiert werden und reduziert so den Erfassungsaufwand bei den allgemeinen Kontenzuordnungen.
Gültigkeit
Geben Sie den Zeitraum an, in welchem die Regelung für die Sonderabschreibung gültig ist. Im Feld gültig von ist eine Eingabe erforderlich. Lassen Sie das Feld gültig bis frei, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme von unbeschränkter Dauer ist.
Behaltefrist
Verschiedene Regelungen zur Sonderabschreibung sehen eine Mindest – Behaltefrist des Anlagegutes im Unternehmen vor. Tragen Sie hier zu Ihrer Information den entsprechenden Wert ein. Bleibt das Feld leer, gibt es für diese Maßnahme keine Behaltefrist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Gültigkeit und Begünstigungszeitraum. Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung ist, das die Anschaffung bzw. Herstellung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gesetzes liegt. Der Begünstigungszeitraum (im Gesetz festgelegter Zeitraum zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach Anschaffung und Herstellung) kann über die Gültigkeitsdauer hinaus gehen. Innerhalb des Begünstigungszeitraumes werden Nachträgliche AHK (Zugänge) mit in die Berechnung einbezogen. Gelten andere Regelungen, sind diese im Gesetzestext eindeutig beschrieben. Setzen Sie sich in diesem Zusammenhang auch mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Beispiel:
Sonderabschreibung gültig vom 01.01.2000 bis 31.12.2005, Begünstigungszeitraum 4 Jahre, Sonder – AfA – Satz 20%, Anschaffungsdatum des Anlagegutes 17.05.2004
Das Anschaffungsdatum liegt innerhalb des Gültigkeitsbereiches des Gesetzes, die Sonderabschreibung kann in Anspruch genommen werden. Der Begünstigungszeitraum geht von 200405 bis 200805. Innerhalb dieses Zeitraumes kann die Sonderabschreibung in Höhe von 20 % in Anspruch genommen werden ( in einem Betrag oder verteilt)
Unter der Registerkarte Information erfassen Sie Zusatzangaben zu den Sonderabschreibungen. Dabei handelt es sich um ein Textfeld, die Angaben dienen zu Ihrer Information und als Arbeitshilfe, werden aber nicht weiter verarbeitet.
Hinweis zu § 7g EStG:
Bei neuen beweglichen WG des Anlagevermögens können unter folgenden Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den 4 darauf folgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 1 oder 2 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20% der AHK in Anspruch genommen werden wenn:
- das Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs, zu dessen Anlagevermögen das WG gehört, zum Schluss des
auf die Anschaffung und Herstellung des WG vorangehenden Wirtschaftsjahres nicht mehr als 204.517 €
beträgt (Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3)
- der Einheitswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, zu dessen Anlagevermögen das Wirtschaftsgut
gehört, zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des WG nicht mehr als 122.710 € beträgt
- das WG mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte
dieses Betriebs verbleibt
- das WG im Jahr der Inanspruchnahme von Sonder – AfA im Betrieb des Steuerpflichtigen ausschließlich
oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.
- Für die Anschaffung oder Herstellung des WG eine Rücklage (so genannte Ansparabschreibung)nach § 7g
Absatz 3 – 7 gebildet worden ist. (=> Ausnahmeregel für Existenzgründer bitte beachten)
Diese Rücklage ist aufzulösen, sobald für das begünstigte Wirtschaftsgut Abschreibungen vorgenommen werden. Ist die Rücklage am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden, so ist sie zu diesem Zeitpunkt gewinnerhöhend aufzulösen. Weiter Hinweise entnehmen Sie dem Einkommensteuergesetz und anderen Nachschlagewerken. Setzen Sie sich zu diesem Thema auch mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
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