Anlagespiegel (FA)

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, im Anhang zur Bilanz einen Anlagespiegel (Anlagegitter) aufzunehmen. In diesem Rechenwerk ist die Entwicklung des Anlagevermögens im Laufe des Jahres abzulesen. In der nach §268 Abs.2 HGB geforderten Gliederung genügt es, die Entwicklung der einzelnen Anlageposten darzustellen. Ein Anlagespiegel enthält mindestens Angaben über die:

  • AHK zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres
  • Zugänge und Abgänge
  • Umbuchungen
  • Kumulierte Abschreibungen
  • Abschreibungen und Zuschreibungen des laufenden Geschäftsjahres
  • den Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres
  • den Restbuchwert am Schluss des Jahres.
     
    Erläuterungen zu den Spalten des Anlagespiegels zur Ergänzung der Bilanz:

    Inventarnummer
    (auch Anlageposten)

    Die einzelnen Anlagegegenstände  werden mit ihrer Inventarnummer entsprechend ihrer Zuordnung zu der Bilanzpostengruppe nach dem Gliederungsschema des §266 Abs.2 HGB aufgeführt.

    Bezeichnung

    Bezeichnung des Anlagegegenstandes
    Übernommen wird hier die Bezeichnung aus dem Anlagestamm.

    AHK zu Beginn des Wirtschaftsjahres (GJ)

    In dieser Spalte werden die Anschaffungskosten sämtlicher, zu Beginn des Wirtschaftsjahres im Unternehmen vorhandenen Anlagegüter erfasst. Die Summen zeigen, von welchen AHK ursprünglich abgeschrieben wurde. Die Höhe dieser Kosten ändert sich nicht durch Abschreibung, sondern bleibt bestehen. Eine Änderung kann nur eintreten durch Ausscheiden oder durch Zugang eines Wirtschaftsgutes.
    Die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn des Wirtschaftsjahres errechnen sich wie folgt:
                       AHK zu Beginn des vorangegangenen Geschäftsjahres
                  +   Zugänge des vorangegangenen Geschäftsjahres zu AHK
                  -    Abgänge des vorangegangenen Geschäftsjahres zu AHK
                  +/- Umbuchungen zu AHK im vorangegangenen Geschäftsjahr
                  ------------------------------------------------------------------------------------------
                  =   AHK zu Beginn des Geschäftsjahres

    Zugang

    Ein Zugang liegt vor, wenn eine Anlagegegenstand in das wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens übergeht oder endgültig fertig gestellt wurde (bei eigener Herstellung). Achten Sie in diesem Zusammenhang auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, diese müssen dem Kaufpreis hinzugerechnet werden.

    Abgang

    Beim Abgang eines Anlagegutes durch Verkauf, Entnahme oder Verschrottung werden die ursprünglich aktivierten AHK in voller Höhe unter den Abgängen erfasst. Der Buchwert aus der Bilanz kommt hier niemals zum Ansatz.

    Umbuchungen

    Umbuchungen erfolgen nicht aufgrund von Mengen- und Wertveränderungen des Anlagevermögens, sondern beinhalten lediglich die Umgliederung bereits vorhandener Anlagewerte auf andere Positionen des Anlagespiegels. Umbuchungen werden je nach Charakter, Zugang ohne Vorzeichen und Abgang mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen. Auch bei Verlust der eigenen Nutzungsfähigkeit, zum Beispiel bei Einbau einer Maschine in eine andere wird eine Umbuchung notwendig. Da es sich bei der Umbuchung lediglich um Umgliederungen des vorhandenen Anlagevermögens handelt ist die Summe aller Umbuchungen immer 0.

    AHK am Ende des Wirtschaftsjahres (GJ)

    Der AHK am Ende des Geschäftsjahres ergibt sich aus:
                        AHK zu Beginn des Geschäftsjahres
                   +   Zugänge des Geschäftsjahres zu AHK
                   -    Abgänge des Geschäftsjahres zu AHK
                   +/- Umbuchungen zu AHK im Geschäftsjahr
                   ----------------------------------------------------------------
                   =   AHK am Ende des Geschäftsjahres

    Abschreibungen des Geschäftsjahres

    In diese Spalte sind nur die Abschreibungen des Geschäftsjahres, die in den einzelnen Anlagegegenständen aufgrund der Bewertungsgrundsätze in Frage kommen, aufzunehmen

    kumulierte Abschreibungen

    Hierbei handelt es sich um die in vergangenen Jahren aufgelaufenen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen, Sonderabschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen sämtlicher Anlagegüter einschließlich des aktuellen Wirtschaftsjahres (Geschäftsjahres). Dabei sind ausgeschiedene Anlagegüter herauszurechnen.
     
    Hinweis:
    Bei Vollabgängen von Anlagegütern werden die kumulierten Abschreibungen auf 0 gesetzt. Die Abschreibungen des Wirtschaftsjahres werden in der entsprechenden Spalte ausgewiesen.
    Die kumulierten Abschreibungen lassen sich für jede Position des Anlagevermögens wie folgt berechnen:
                      Kumulierte Abschreibungen des Vorjahres
                 -   Zuschreibungen des Geschäftsjahres
                +   Abschreibungen des Geschäftsjahres
                +/- auf Umbuchungen entfallende kumulierte Abschreibungen des
                     Geschäftsjahres
                --------------------------------------------------------------------------------------------------         
                =   kumulierte Abschreibungen des Geschäftsjahres
     
    Hinweis:
    Werden die steuerrechtlichen Sonderabschreibungen nach der Bruttomethode verarbeitet werden die Sonderabschreibungen nicht in den Spalten AfA / kumulierte AfA ausgewiesen.

    Zuschreibungen

    Bei Zuschreibungen geht es in der Regel darum, Abschreibungen der Vorjahre rückgängig zu machen, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (Wertaufholungsgebot)

    Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres (Geschäftsjahres)

    Der Buchwert am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres ist gleich der Buchwert zu Beginn des neuen Geschäftsjahres

    Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres (Geschäftsjahres)

    Für die einzelnen Bilanzgegenstände, die am Schluss des Geschäftsjahres noch zum Betriebsvermögen gehören, errechnet sich der Buchwert wie folgt:
                   Buchwert am Schluss des Vorjahres
               +  Zuschreibungen im laufenden Geschäftsjahr
               -   Abschreibungen im laufenden Geschäftsjahres zu AHK
              +/- Umbuchungen im laufenden Geschäftsjahr
              ---------------------------------------------------------------------------------------
              =   Buchwert am Ende des Geschäftsjahres
     
    Die Buchwerte am Schluss des Geschäftsjahres müssen mit den Bilanzwerten am
    Schluss diese Geschäftsjahres übereinstimmen.

     
    Hinweis:
    Sie können den Anlagespiegel auch auf die gewünschte Gruppierung insoweit verdichten, dass die einzelnen Anlagegüter ausgeblendet werden und nur die Gruppensumme gedruckt wird.
    Dazu betätigen Sie bitte den Schalter "Detail aus".

     
    Einen Nachweis über Abgänge und Umbuchungen zu Buchwerten erhalten Sie in der Liste Anlagespiegel netto bzw. über die Zugangs- und Abgangslisten.