Bewertungsbereich
Bei Veränderungen an den Schaltern und Einstellungen im Bewertungsbereich, Registerkarten Basis 1 und Basis 2, handelt es sich um zum größten Teil um solche Änderungen, die erst mit einer kompletten Neuberechnung der Anlagen (Zurücksetzen (Stornierung) und Neuberechnung) sich auf bestehende Anlagegüter auswirken. Für neu anzuschaffende Anlagegüter, die nach Änderung erfasst und berechnet werden, werden die Änderungen sofort umgesetzt.
Geschäftsjahresplan |
Auswahl eines zur Verfügung stehenden Geschäftsjahresplans für den Bewertungsbereich. Soll in unterschiedlichen Bewertungsbereichen zu verschiedenen Perioden (monatlich, quartalsweise, jährlich usw.) abgeschrieben werden. Sind verschiedene Geschäftsjahrespläne erforderlich, die nach Anlage und Definition dem betreffenden Bewertungsbereich zugeordnet werden müssen.
Achtung:
Bei Änderung des bestehenden Geschäftsjahresplans bzw. Zuordnung eines neuen Geschäftsjahresplans ist für den betreffenden Bewertungsbereich die AfA komplett zurück zu setzen und neu zu berechnen. Änderungen am Geschäftsjahresplan wirken sich für bestehende Anlagegüter erst bei kompletter Neuberechnung aus. |
Erinnerungswert |
Eingabe eines Betrages als Erinnerungswert
Achtung:
Bei Änderung des bestehenden Erinnerungswertes ist für den betreffenden Bewertungsbereich die AfA komplett zurück zu setzen und neu zu berechnen. Änderungen des Erinnerungswertes wirken sich für bestehende Anlagegüter erst bei kompletter Neuberechnung aus. |
Übernahme in andere Bewertungen |
Auswahl der möglichen Kopierfunktion zwischen den einzelnen Bewertungsbereichen bei Neuanlege bzw. Bearbeitung einer Anlage:
Zur Verfügung stehen:
- Niemals => keine Kopierfunktion zwischen den Bewertungen der Anlage
- Vorher fragen => Nach Erfassung / Änderung erfolgt immer die Abfrage, ob in die anderen
Bewertungsbereiche übernommen werden soll
- Immer => es werden alle Bewertungen / Änderungen aus dem Bewertungsbereich ohne Abfrage in die
anderen Bewertungen übernommen |
Unzulässige AfA – Verfahren für unbewegliche Anlagen |
Laut deutschem Steuerrecht gibt es AfA - Berechnungsmethoden, die nicht bei unbeweglichen Anlagen angewendet werden dürfen. Bei Installation ist dieses Feld vorbelegt und kann in anderen Bewertungsbereichen angepasst werden. Nicht zulässig sind:
- 3 - degressive AfA
- 5 - Leistungs - AfA
- 7 - digitale (arithmetisch degressive) AfA
Es erfolgt programmseitig eine Prüfung bei der Neuanlage von Anlagegütern, ob das gewählte Abschreibungsverfahren für die Anlage steuerrechtlich zulässig ist. Weitere Voraussetzung für eine sinnvolle Prüfung ist die Aktivierung des Schalters beweglich im Anlagestamm => Registerkarte allgemein. Bei der Neuanlage einer Anlage wird dieser Schalter vorbelegt aus der Anlageklasse => Anlageart.
Nutzen Sie diesen Prüfmechanismus nicht, müssen Sie die Zulässigkeit manuell überwachen. |
Prüfung degressive AfA |
Festlegung, wie bei Inanspruchnahme der degressiven Abschreibungsmethode die Einhaltung gesetzlicher Regelungen geprüft werden soll. Eine solche Prüfung ist für den (die) Bewertungsbereich(e) der Steuerbilanz sinnvoll. Hier erfolgt bei Installation auch eine Vorbelegung.
Bei der degressiven Abschreibung wird mit einem gleich bleibenden Prozentsatz auf den jeweiligen Buchwert zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres abgeschrieben. In der Steuerbilanz darf der Prozentsatz höchstens 30% bzw. 20% betragen (Beachte AHK - Datum) Dabei darf aber das 3 - fache bzw. das 2 - fache, je nach Anschaffungsdatum, des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Abschreibungssatzes nicht überschritten werden.
Bei Aktivierung der Prüfung setzt das Programm automatisch den möglichen Maximalwert an. Sie können zwischen folgenden Prüfungsverfahren wählen:
- ohne
- Faktor
- Prozent
- Faktor und Prozent
Achtung:
Änderungen an den Einstellungen wirken sich für bestehende Anlagegüter erst bei kompletter Neuberechnung aus. |
Jährliche Einstellungen |
Einstellungen zur Prüfung AfA-Start, GWG-Grenze und GWG-verfahren.
Diese Prüfung wirkt bei der Neuanlage von Anlagegütern bzw. bei der Erfassung von Bewegungen. Sie hat keinen Einfluss auf bereits erfasste Anlagegüter. |
Verarbeitung Plan AfA |
Bei diesem Schalter handelt es sich um die Buchungsmethode. Wählbar sind:
- Abschreibung direkt
- Abschreibungen indirekt
Indirekte Abschreibung: Das Gegenkonto bei der Verbuchung ist nicht das Anlagekonto, sondern das Wertberichtigungskonto. Dieses Konto wird in der Finanzbuchhaltung in der Bilanz - Passivseite ausgewiesen. Auf dem Anlagekonto verbleibt der AHK unter Berücksichtigung von Zugängen und Abgängen. Bei einem Abgang des Anlagegutes wird das Wertberichtigungskonto gegen das Anlagekonto ausgebucht.
Direkte Abschreibung: Das Gegenkonto bei der Verbuchung von Abschreibungen ist das Anlagekonto. Auf dem Anlagekonto steht immer der aktuelle Buchwert.
Achtung:
Haben Sie die einmal die Abschreibungsart direkt / indirekt gewählt, ist dieser Schalter nach der ersten Übergabe der Buchungen nicht mehr änderbar. |
Auflösung WB-Konto nach Ende ND |
Dieser Schalter wirkt nur bei der indirekten Buchungsmethode der Abschreibungen. Bestätigen Sie diesen Schalter, wird das Wertberichtigungskonto nach Ablauf der Nutzungsdauer gegen das Anlagekonto aufgelöst. Lassen Sie die Eingabe frei, erfolgt die automatische Auflösung des Wertberichtigungskontos erst bei einem Abgang des Anlagegutes. Manuell können Sie die Auflösung zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt aktivieren (Erfassung über Zugänge / Abgänge). Der hier gesetzte Wert stellt einen Vorschlagswert für die Anlageklasse dar. Sie können in der Anlageklasse die Vorgabe überschreiben und pro Anlageklasse unterschiedlich verfahren. |
Rundung der Restbuchwerte |
Über diese Option wird festgelegt, ob und wie der verbleibende Restbuchwert pro Geschäftsjahr gerundet werden soll. Wählbar sind:
- ohne => der Buchwert wird nicht gerundet
- Aufrunden => Abhängig vom Wert der Rundungsposition wird der
Buchwert aufgerundet
- Abrunden => Abhängig vom Wert der Rundungsposition wird der Buchwert
abgerundet
- Kaufmännisch => Der verbleibende Restbuchwert wird kaufmännisch
gerundet. Auf der festgelegten Rundungsposition wird bei einem Wert von
1-4 immer abgerundet, bei einem Wert von 5-9 wird immer aufgerundet.
Rundung auf => ist eine Option zur Rundung der Restbuchwerte gewählt, wird hier angegeben auf welche Position gerundet wird. Der eingestellte Wert sollte zum gewählten Erinnerungswert passen. Zur Auswahl stehen:
- auf 0,10 => der Buchwert wird auf 0,10 genau gerundet
- auf 1,00 => der Buchwert wird auf 1,00 genau gerundet
- auf 10,00 => der Buchwert wird auf 10,00 genau gerundet
- auf 100,00 => der Buchwert wird auf 100,00 genau gerundet
Achtung:
Bei Änderung der Rundungsregel ist für den betreffenden Bewertungsbereich die AfA komplett zurück zu setzen und neu zu berechnen. Änderungen bei der Rundung wirken sich bei bestehenden Anlagegütern erst bei kompletter Neuberechnung aus. |
Rundung zum Jahresende |
Zur Auswahl stehen:
- Ja => unterjährig werden die Buchwerte nicht gerundet, damit wird immer der berechnetet Wert, auf zwei Kommastellen gerundet (Währung) ausgewiesen. Im letzten Monat des Geschäftsjahres erfolgt dann die Rundung auf den gewünschten Wert.
- Nein => Es wird permanent entsprechend den eingestellten Perioden im Geschäftsjahresplan auf den gewünschten Wert gerundet. Damit auch bei linearer AfA monatlich unterschiedliche Werte
Achtung:
Die Änderungen bei der Rundung wirken sich für bestehende Anlagen erst bei kompletter Neuberechnung aus.
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Rundung bei manueller AfA |
Zur Auswahl stehen:
- Ja => Auch bei der Verwendung der AfA – Methode 009 – manuelle AfA wird auf die oben eingestellte
Rundungsregel zurückgegriffen. Damit weicht der berechnete AfA – Betrag vom vorgegebenen ab.
- Nein => Der manuell vorgegebene AfA – Betrag geht vor und wird nicht gerundet.
Achtung:
Die Änderungen bei der Rundung wirken sich für bestehende Anlagen erst bei kompletter Neuberechnung aus. |
Integration Buchungsschlüssel |
Auswahl der angeschlossenen Finanzbuchhaltung. Die Auswahl ist Abhängig vom Lizenzumfang.
bei dem Buchungsschlüssel handelt es sich um einen internen Schlüssel der Finanzbuchhaltung. Nicht jede Finanzbuchhaltung verwendet einen Buchungsschlüssel. |
Buchungen detailliert |
Ist der Schalter aktiviert, wird für jede Anlage mindestens eine Buchung für AfA je Periode erstellt. Bei KST-Verteilung ggf. Auch mehrere Sätze.
Ist der Schalter deaktiviert, werden die Buchungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner Buchungsdatum, Konto, Gegenkonto, Dimension zusammengefasst. |
Warnung bei gesperrten Zuordnungen |
Schalter ein => FIBU-Übergabe wird erstellt, Datei kann geschrieben werden. Es erscheint eine fehlerliste mit allen
Anlagen und Fehlern. Es liegt in der Verantwortung des Bearbeiters, die Übergabe zu löschen, die
Fehler zu beseitigen und eine neue Übergabe zu erstellen.
Schalter aus => FIBU-Übergabe wird beim ersten Fehler (Konto / Dimension) abgebrochen, es wird keine Datei erstellt.
Nach Fehlerbeseitigung und erneuter FIBU-Übergabe wieder Abbruch beim nächsten auftretenden
Fehler. Es kann erst eine FIBU-Datei erstellt werden, wenn die Erstellung der Buchungssätze fehlerfrei
durchläuft |
Anlageklasse
Bei Veränderungen an den Schaltern und Einstellungen in der Anlageklasse handelt es sich um zum größten Teil um Vorbelegungswert. Diese haben keinerlei Auswirkung auf die bereits vorhandenen Anlagegüter, unabhängig ob diese berechnet sind oder nicht. Für neu anzuschaffende Anlagegüter, die nach Änderung erfasst werden, gelten die neuen Vorschlagswerte. Diese Vorschlagswerte können im Anlagegut jederzeit überschrieben werden. Ausnahmen bilden die Einstellungen für Auflösung Wertberichtigungskonto (WB-Konto) und Vereinfachungsregel. Diese Schalter unterliegen ggf. zusätzlich einer Prüfung im Bewertungsbereich.
Anlagegruppe |
Vorbelegungswert für die Anlagegrupp. Mit der Anlagegruppe werden im Anlagegut gleichzeitig vorbelegt:
- WBW-Indexgruppe
- Zinsgruppe
- Versicherungs-Indexgruppe
Die Vorschlagswerte im Anlagegut können unabhängig voneinander verändert werden. |
Anlageart |
Vorbelegungswert für die Anlageart
Mit der Anlageart wird im Anlagestamm der Schalter "beweglich" gesetzt. Die Vorschlagswerte können im Anlagegut unabhängig voneinander verändert werden. |
GWG |
Schalter ein:
- Es handelt sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut und es erfolgt im Monat der Anschaffung eine
Sofortabschreibung, unabhängig von der eingegebenen Nutzungsdauer
- Ausnahme bildet hierbei die Pool-Regelung für GWG
Schalter aus:
- Es handelt sich nicht um ein GWG und es erfolgt dann auch nicht programmseitig eine Sofortabschreibung bzw. die
Abschreibung nach GWG - Sammelposten
- Über die Nutzungsdauer von einem Monat und der AfA – Methode 001 oder 002 kann aber auch die
Sofortabschreibung erreicht werden
- Der Schalter wird in verschiedenen Listen ausgewertet
Die Vorbelegung kann im Anlagegut verändert werden. |
Geplante Anlage |
Schalter ein:
- Es handelt sich um eine geplante Anlage
- Plananlagen werden in den Auswertungen nur über einen zusätzlichen Schalter berücksichtigt, sind in der
Voreinstellung in keiner Auswertung enthalten
- Berechnungen für Plananlagen werden nur über den Schalter im Bewertungsbereich => Registerkarte Basis 2 =>
Verbuchung geplanter Anlagen in die FIBU-Übergabe mit einbezogen.
Die Vorbelegung kann im Anlagegut verändert werden. |
Vereinfachung |
Auswahl des gewünschten Berechnungsstarts der AfA – Berechnung in Abhängigkeit vom Zugangsdatum. Zur Auswahl stehen:
- Zugangsmonat => die AfA – Berechnung beginnt mit dem Monat des Zugangs
- Halbjahresregel (eigentliche Vereinfachungsregel) => die AfA – Berechnung beginnt bei Anschaffung / Herstellung
bis 30.06. im Januar und bei Anschaffung / Herstellung nach dem 30.06. im Juli des Jahres der Anschaffung /
Herstellung
- Geschäftsjahr => die AfA – Berechnung beginnt immer im Monat des Beginns des Geschäftsjahres (bei
Geschäftsjahr = Kalenderjahr – Beginn Abschreibung ab Januar)
- 2. Geschäftshalbjahr => die AfA – Berechnung beginnt immer im Monat des Beginns des 2. Geschäftshalbjahres
(bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr – Beginn Abschreibung ab Juli)
- 2. Geschäftsquartal => die AfA – Berechnung beginnt immer im Monat des Beginns des 2. Geschäftsquartals (bei
Geschäftsjahr = Kalenderjahr – Beginn Abschreibung ab April)
- Folgequartal => AfA-Start ist immer der erste Monat des auf die Anschaffung folgenden Quartals |
Programmeinstellungen
Vorbelegung löschen ermöglichen |
Mit dem Schalter wird die Vorbelegung des Schalters "Löschen erlaubt" im Anlagestamm gesteuert.
- Schalter ein => Der Schalter ist im Anlagegut vorbelegt. Das Anlagegut kann nach einer Sicherheitsabfrage sofort
gelöscht werden. Das Anlagegut erhält nicht nur ein Löschkennzeichen sondern wird physisch aus allen Dateien
gelöscht.
- Schalter aus => Der Schalter ist im Anlagegut nicht vorbelegt. Bevor ein Anlagegut aus dem Anlagestamm
gelöscht werden kann, muss dieser Schalter bewusst aktiviert werden. Diese Verfahrensweise bietet einen
zusätzlichen Schutz bei der Bearbeitung der Anlagegüter. |
Dimension immer aus Bewertung |
Die Dimensionen stehen im Anlagegut. Es gibt keine Verarbeitung von Dimensionen, die in der Kontenzuordnung hinterlegt sind. Der Schalter kann nur aktiviert werden zu Beginn der Arbeit bzw. wenn alle Anlagegüter so verarbeitet werden. Ist dieser Schalter aktiviert, ist der folgende deaktiviert, beide Schalter schließen sich aus. |
Vorbelegung Dimension aus Bewertung |
Im Anlagestamm ist vorgesehen die Dimension zu verwalten, kann aber auch deaktiviert werden. Diese Variante ist vorgesehen für Mischformen in der Verarbeitung von Dimensionen (teilweise aus Anlagestamm, teilweise aus Kontenzuordnung) bzw. für unterschiedliche Regelungen im Bewertungsbereich. |
Bewegung Zugang 415/445 |
Ist dieser Schalter aktiviert, sind die Bewegungsarten 415 / 445 wählbar. Dabei handelt es sich um Bewegungsarten für außerplanmäßige AfA / Teilwert - AfA, welche auf Kundenanforderung erstellt wurden. Aktivieren Sie diesen Schalter bitte nur nach Rücksprache mit unserem Service. |
Schalter "keine Plan-AfA" nicht sichtbar |
Auf der Registerkarte Allgemein im Anlagestamm finden Sie unter dem Zugangsdatum verschiedene Schalter. Einige davon sind nicht zwingend erforderlich, sondern optional zu verwenden. Benötigen Sie den Schalter " keine Plan - AfA" nicht, können Sie die Anzeige über diese Einstellung steuern. Damit können Sie auch die versehentliche Benutzung dieser Schalter unterbinden. |
Schalter "für Auswertungen sperren" nicht sichtbar |
Auf der Registerkarte Allgemein im Anlagestamm finden Sie unter dem Zugangsdatum verschiedene Schalter. Einige davon sind nicht zwingend erforderlich, sondern optional zu verwenden. Benötigen Sie den Schalter " keine Plan - AfA" nicht, können Sie die Anzeige über diese Einstellung steuern.
Ist der Schalter im Anlagegut aktiviert, wird das Anlagegut berechnet, es werden Buchungssätze erstellt aber das Anlagegut erscheint in keiner Auswertung. |
Hersteller = Geschäftspartner |
Die Geschäftspartner und die Hersteller sind im Programm verschieden Tabellen. Damit soll dem Rechnung getragen werden, das nicht unbedingt derjenige von dem das Wirtschaftsgut gekauft wird, der Hersteller ist. Den Geschäftspartner hinterlegen Sie im Anlagestamm auf der Seite Allgemein, den Hersteller auf der Registerkarte Technik, bei Bedarf. Aktivieren Sie diesen Schalter, greift das Programm in beiden Fällen auf die Tabelle Geschäftspartner zurück. |
Neuanlage von Anlagegütern vor Periodenabschluss |
Aktivieren Sie diesen Schalter, können Sie bei Neuzugängen die AfA – Berechnung "nachholen". Das heißt, liegt der Neuzugang in einer abgeschlossenen Periode und der Schalter ist aktiviert, erfolgt ein Hinweis über den Zugang in abgeschlossenen Perioden, die Anlage kann aber mit diesem Zugangsdatum gespeichert werden. Anschließend wird die Berechnung durchgeführt. In der Berechnung erfolgt der Anlagenzugang in der ersten freien Periode zum 01. Auch die "nachgeholte" Berechnung von AfA, Zinsen, Subventionen erfolgt zum 01. Zum Monatsletzten erfolgt die Ausgabe der Werte für die aktuelle Periode.
Achtung:
Die Verfahrensweise mit Anlagenzugängen vor Periodenabschluss gilt nur für Neuzugänge. Eine Umsetzung dieser Verfahrensweise für Bewegungen ist derzeit noch in Arbeit. |
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